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Vertrauliche Geburt

Am 1. Mai 2014 ist das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass eine Schwangere unter einem Pseudonym, also ohne Nennung ihres richtigen Namens, in einer Klinik ihr Kind zur Welt bringen darf. Die richtigen Daten der Mutter werden beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt und das Kind kann zu seinem 16. Geburtstag die Identität der Mutter erfahren.

Außerdem wurde ein Informationstelefon für Schwangere geschaffen, unter der Telefonnummer 0800 40 40 020 gibt es anonyme und kostenfreie Beratung und Unterstützung. Unter www.geburt-vertraulich.de/home.h… gibt es weitere Infomation zum Thema.

Zu dem Gesetz gibt es aber auch zahlreiche kritische Stimmen, ein guter Artikel dazu ist bei der Frankfurter Allgemeinen online erschienen: www.faz.net/aktuell/lebensstil/l…


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